Hebammenpraxis Luna

Behandlungsvertrag

 

Liebe Schwangere/Wöchnerin, am 26.2.2013 ist das sog. Patientenrechtegesetz (PatRG) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, in dessen Kern die Implementierung des Behandlungsvertrages in das BGB (§§630a ff.) steht. Hieraus leitet sich ein Anspruch der Patientin/Schwangeren/Wöchnerin auf einen Behandlungsvertrag ab, der nachvollziehbar und transparent das Verhältnis zur Hebamme regelt, eine Übersicht über Leistungen und Kosten gibt und über Patienten-Rechte aufklärt und informiert.

http://www.infonetz-owl.de/uploads/pics/Paragraph.jpg Den Behandlungsvertrag der Hebammenpraxis Luna können Sie sich hier bitte schon einmal ausdrucken und in aller Ruhe durchlesen. Wir gehen ihn dann bei einem Erstgespräch vor Ort noch einmal zusammen durch und klären etwaige offene Fragen. Des weiteren gelten jeweils unsere allgemeinen vertragsbedingungen.