Liebe Schwangere/Wöchnerin, am 26.2.2013 ist das sog. Patientenrechtegesetz (PatRG) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, in dessen Kern die Implementierung des Behandlungsvertrages in das BGB (§§630a ff.) steht. Hieraus leitet sich ein Anspruch der Patientin/Schwangeren/Wöchnerin auf einen Behandlungsvertrag ab, der nachvollziehbar und transparent das Verhältnis zur Hebamme regelt, eine Übersicht über Leistungen und Kosten gibt und über Patienten-Rechte aufklärt und informiert.